Gut gerüstet in Haus und Garten – Auf was Sie achten sollten
Wer sein eigenes Haus bezogen und sich gemütlich eingerichtet hat, der will sein Eigentum natürlich gegen jedes Verhängnis schützen. Dabei reicht die obligatorische Hausratversicherung, die zuvor in der Mietwohnung oder dem angemieteten Haus bestanden hat, bei Weitem nicht mehr aus.
Der Ratgeber fürs Haus
Es gibt generell zwei verschiedene Arten von Hausversicherungen auf dem Markt. Zum einen wird die Gebäudeversicherung angeboten, die sich auf alle Arten von Gebäuden bezieht, die auf dem Grundstück vorhanden sind. Also gleichfalls auf die Garage oder das Gartenhaus. Beim Abschluss können einzelne Risiken oder alle Versicherungsfälle versichert werden.
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Leitungswasser
- Erdbeben
- Überschwemmung
- Absturz von Flugzeugen
- Vandalismus
- Diebstal von Gebäudeteilen (ratsam, wenn das Haus mit echten Kupferdachrinnen und Kupferfallrohren versehen ist.)
Zudem können Elementarschäden zusätzlich in die Police aufgenommen werden. Dabei können die verlangten Prämien deutlich voneinander abweichen. Die Berechnung der Versicherungsprämien richtet sich nach dem Risiko und dem Wert des Hauses. Der Wert des Hauses wird nach der Formel berechnet, die ebenso bei der Berechnung der Erbschaftssteuer zum Einsatz kommt. Wer beispielsweise in einem Überschwemmungsgebiet wohnt, der muss für dieses Risiko mit erheblichen Zuschlägen rechnen. Andererseits macht es keinen Sinn eine Überschwemmung zu versichern, wenn das Haus auf einem Hügel oder Berg steht.
Bei der “verbundenen Wohngebäudeversicherung” müssen alle Nebengebäude extra mit in die Police aufgenommen werden, um sie zu versichern. Ansonsten deckt sich diese Versicherung weitgehend mit der reinen Gebäudeversicherung. Auch bei ihr können einzelne Risiken versichert oder ausgeklammert werden. Um die passende Hausversicherung finden und abschließen zu können, sollten die Angebote eingehend geprüft werden.
Du und deine Gartenwelt
Bei der Wohngebäudeversicherung sind zugleich feste Installationen im Garten mit versichert. Fällt beispielsweise ein Baum beim Sturm auf den Gartenzaun oder den Rosenbogen, so leistet diese Versicherung. Beim Rosenbogen leistet die Versicherung allerdings nur für den Bogen selbst, nicht aber die zerstörten Pflanzen. Acht geben sollte man beispielsweise auch bei Gartenmöbeln, da diese in der Regel nicht fest installiert sind. Bei angekündigten Unwettern ist es daher ratsam, die Gartenmöbel in einem Gartenhaus oder einer Garage unterzubringen.